Wer darf bei jugend forscht teilnehmen
Teilnahmeberechtigt sind junge Menschen, die am 31. Dezember des Anmeldejahres noch nicht älter als 21 Jahre sind. Studenten sind nur im ersten Studienjahr zugelassen.
Teilnehmer, die am 31. Dezember des Anmeldejahres den 15. Geburtstag noch nicht gefeiert haben, nehmen in der Juniorensparte SCHÜLER EXPERIMENTIEREN teil.
Bei Gruppen ist das Alter des ältesten Teilnehmers für die Eingruppierung ausschlaggebend.
Jeder Teilnehmer kann maximal drei Projekte gleichzeitig anmelden.
Ein Projekt kann als Einzel- oder Gruppenarbeit mit bis zu drei Personen angemeldet werden. Für jede Gruppe muss eine Gruppensprecherin oder ein Gruppensprecher benannt werden, der Ansprechpartner und verantwortlich für das Projekt ist.
Der Wohnort oder Ausbildungsort der Teilnehmer, bei Gruppen zumindest des Gruppensprechers, muss in Deutschland liegen - für Schüler deutscher Schulen im Ausland gibt es Ausnahmeregelungen. Ein Projekt darf nur in dem Bundesland angemeldet werden, in dem der Teilnehmer bzw. Gruppensprecher wohnt oder eine Ausbildungsstätte besucht.
Jedes Projekt muss einem Fachgebiet zugeordnet werden:
Arbeitswelt
Biologie
Chemie
Geo- und Raumwissenschaft
Mathematik/Informatik
Physik
Technik
Die Zuordnung kann von Juroren während des Wettbewerbs in Absprache mit den Teilnehmern korrigiert werden. Die Themenwahl innerhalb der sieben Fachgebiete ist frei. Entscheidend ist, dass mit naturwissenschaftlichen, technischen, mathematischen Methoden gearbeitet wird.
Ausgeschlossen sind:
Dieter Römer,
In der Luke 24
58093 Hagen
Tel.:
(02331) 586626
E-Mail: dieter.roemer.hagen@t-online.de
Mitte Januar ist eine schriftliche Fassung der Arbeit einzureichen, die höchstens 15 Seiten umfassen darf. Die Arbeit wird bei uns eingereicht bei der
IHK
Nord Westfalen,
Sentmaringer Weg 61,
48151 Münster
Patenbeauftragter: Wieland
Pieper
Hinzu kommt ein unterschriebenes Deckblatt mit einer Kurzfassung der
Arbeit. Das Deckblatt muss bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten
unterschrieben sein.
Die Anmeldung zum Wettbewerb wird erst mit der Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Deckblattes verbindlich.
Die IHK übernimmt die Organisation des Wettbewerbs in der Region Münsterland.
Die Anfahrt zum Wettbewerbsort und Teilnahme am
Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr.
Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.